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Rauchmelder

Rauchmelder

Rauchmelder retten leben.

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.

70%

aller Brandopfer trifft es Nachts.

35%

aller Brände entstehen Nachts.

Im Schlaf ist unser Geruchssinn “abgeschaltet”. Die gefährlichen Rauchgase werden dadurch nicht bemerkt und führen zum Tod durch Ersticken. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Tod durch Ersticken führen.


Rauchmelderpflicht.

In Hessen wurde die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 eingeführt.
Gemäß (HBO) Hessischer Bauordnung § 13 ist folgendes zu beachten:

Wo müssen Sie Rauchmelder in Wohnungen anbringen?

Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
Zudem müssen nach der Neufassung der Hessischen Landesbauordnung (ab 6.7.2018 geltende Fassung) auch Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder in Wohnungen installieren?

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss Rauchmelder installieren.

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung in Wohnungen?

In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!.[1]

Darauf beim Kauf von Rauchmeldern achten:

In Deutschland zugelassene Rauchmelder haben ein CE-Kennzeichen, einen Hinweis auf die europäische Produktnorm „EN 14604“ und die Angabe des „Herstellers“. Nur solche Rauchwarnmelder dürfen in Europa verkauft und betrieben werden.[1]

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Rauchmelder retten leben!

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